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Wie ist der Ablauf eines Berufungsverfahrens?
Das Gleichstellungsbüro der Fachhochschule Köln verfügt über umfangreiche Informationen zu Berufungsverfahren, Fristen und den gesetzlichen Grundlagen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt per Email, Telefon oder schriftlich an uns – wir helfen Ihnen gern weiter. Die Gleichstellungsbeauftragte oder eine ihrer Vertreterinnen aus dem Frauenbeirat sitzen jedem Berufungsverfahren, zu dem sich eine Frau beworben hat, bei und haben ein weitreichendes Informations- und Einspruchsrecht. Sie überwachen die Einhaltung der Frauenförderpläne im Rahmen eines Berufungsverfahrens und sind damit kompetente Ansprechpartnerinnen bei allen auftretenden Fragen und Problemen.
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